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Kriminalrealitäten im Kasino-Keller – Gerhard Starkes ungewöhnlich unliterarische Lesung in Höhr-Grenzhausen


Der vorliegende Bericht erschien in einer stark gekürzten Version im Kannenbäckerland Kurier Nr. 14 (Jhrg. 48) vom Dienstag, 3. April 2014 auf Seite 15 & 16.

Er ist Kriminalhauptkommissar außer Dienst und er weiß sehr genau, wovon er spricht. Er ist bestechend ehrlich, volksnah und bodenständig, ein authentischer Kriminalist, keine Fiktion aus irgendeinem der zahlreichen guten oder weniger guten Kriminalromane, die heutzutage den Buchmarkt überfluten. Er erinnert in seiner Ermittlertätigkeit an den großen Sherlock Holmes, der allerdings im Gegensatz zu ihm eine Erfindung des britischen Arztes und Schriftstellers Arthur Conan Doyle (1859-1930) ist, und unterscheidet sich auch gleichzeitig in allem von dem literarischen Vorbild, da er nicht aufgrund eines messerscharfen Verstandes und eines zynischen Menschenbildes immer wieder zur sachlichen Analyse und der Befreiung von jeglicher Emotion mahnt, sondern aufgrund des einzigen Wunsches, der den Ermittler bewegt: die Auflösung des Verbrechens und die Dingfestmachung des Täters. 

Gerhard Starke

Dabei bliebt Gerhard Starke, Jahrgang 1944, verheiratet, zwei Kinder, aus Hilgert in der Nähe von Höhr-Grenzhausen (=> Homepage) im Kannenbäckerland (=> Homepage) (Westerwald => Homepage) immer hübsch auf dem Teppich. Obwohl er sich in den Abgründen der menschlichen Psyche bewegte, obwohl er dort Gestalten begegnete, die „tierischer als jedes Tier“ waren, wie Goethe es nannte, die „mit Entsetzen Scherz“ trieben, wie Schiller sich ausdrückte, obwohl er den schlimmsten Formen niederster Perversion ins Auge sehen musste, entdeckte er doch in den meisten Tätern, denen er noch im ersten Überschwang der Gefühle, die er immer mühsam aber professionell niederkämpfte, allein aus Rache für das verübte Verbrechen etwas Schlimmes hatte antun wollen, letztlich das Opfer, das totale menschliche und psychische Frack, oftmals vom Alkohol zerfressen, sinnentleert, bar jeder Fähigkeit, sich mitzuteilen oder sich selbst und die eigenen Taten zu reflektieren.
 


Spurlos blieben all diese Erlebnisse in den dreiunddreißig Jahren, die er bei der Mordkommission der Polizei in Koblenz am Rhein verbrachte, nicht. Auch nach seiner Pensionierung war er „nachts noch oft unterwegs“, wie er seiner Frau berichtete. Ein Zufall brachte ihn durch die Vermittlung eines Zeitungsmannes mit dem Schriftsteller und Verleger Christoph Kloft (*1962) aus Kölbingen im Westerwald zusammen. Es kam – und kommt – zu einer folgenreichen Zusammenarbeit: Kloft überredete Starke, aus dessen Erlebnissen während seiner Dienstzeit ein Buch zu machen. So entstand das Sachbuch „Mehr werdet ihr nicht finden. Authentische Fälle eines Kriminalhauptkommissars“, das im Militzke Verlag in Leipzig, einem Verlag für Ethik und Philosophie, am ersten Oktober 2012 erschien. Nach der Veröffentlichung des Buches hörten unerklärlicherweise, wie er selbst sagt, seine nächtlichen Ausflüge auf. „Sie sind weg“, beteuert er, „ich weiß nicht warum!“. Das Schreiben – wie so oft – als Therapie? 




Es folgt jetzt ein zweites Buch unter dem Titel „Ich musste sie töten. Die Verbrechen des Dieter Zurwehme und andere authentische Fälle“ und ein Drittes sei bereits in Arbeit (im Übrigen hat der Fall Dieter Zurwehme im Jahr 1999 in der Tat für bundesweites Aufsehen gesorgt, wie eine entsprechende Internetrecherche, die jedermann durchführen kann, beweist. Zurwehme erhielt sogar – man lese und staune – ein Wikipedia-Profil, was angesichts seiner Vergehen in der Tat ein wenig skurril anmuten muss). Aus diesem zweiten, gerade erschienenen Buch las Gerhard Starke nun am Abend des 28. März 2014 auf Einladung der Buchhandlung meinBUCHHAUS aus Höhr-Grenzhausen und Wirges (Inhaberin: Marietta Glöckner) im wunderbaren Ambiente des Kasino-Kellers in Höhr-Grenzhausen. Fünfundfünfzig Gäste waren erschienen und füllten den im Stil eines alten Kellers mit gemauerter Gewölbedecke gehaltenen Raum fast völlig aus. Im vergangenen Jahr hatte meinBUCHHAUS am selben Ort bereits dem lokalen Krimiautoren Michael Hübner (*1968) eine Plattform gegeben, um aus seinen Romanen zu lesen. Nun also keine Fiktion, sondern harte, ungeschönte Realität, die leider sehr oft die Fiktion bei weitem übertrifft.
 
Gerhard Starke

Es war allerdings keine klassische Lesung, wie man sie kennt, denn Starke verließ sehr häufig das geschriebene Wort und erzählte frei, indem er sich statt mit der Dienstwaffe nur mit einem Stichwortzettel bewaffnete, von seinen Erlebnissen. Er vermied dabei die ausführliche Darstellung teilweise schockierender Details, verwies aber an entsprechenden Stellen immer wieder auf die beiden Bücher, zu denen er, wie er freimütig bekannte, die Fakten lieferte, woraus Christoph Kloft dann die Texte entwickelte: „Alle Details sind im Buch geschildert.“ Kloft konnte leider an diesem Abend aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Ort sein.
 
Die Bewirtung übernahm das Personal des Hotel Heinz

Die beiden bisher erschienenen Werke Starkes und Klofts im Militzke Verlag, Leipzig
Im Anschluss an die Lesung gab es eine interessante Fragerunde, die ich hier in gekürzter, vorsichtig bearbeiteter und lesbar gemachter Form wiedergeben will, da sie für sich spricht und die den vorliegenden Bericht beenden und abrunden soll. Die Betroffenheit der Zuhörerinnen und Zuhörer, die sich neben interessierten Laien und seinem Bekanntenkreis zum großen Teil aus ehemaligen und aktuellen Arbeitskollegen der Polizei, aber auch Vertretern der Staatsanwaltschaft und der juristischen Abteilungen rekrutierte, war deutlich spürbar. Die Realität lässt sich eben durch keine Fiktion toppen:

Publikumsbeitrag (zum 2. Fall):

Wie kam der Täter von Cochem nach Ulm?

Gerhard Starke:

Per Anhalter, zu Fuß, ohne Bahnfahrkarte, wie das so üblich ist.

Publikumsbeitrag (zum 1. Fall):

Im ersten Fall – warum wurden diese vier Leute, die Sie am Anfang geschildert haben, umgebracht? Wie erklärt sich das?

Gerhard Starke:

Der gute Zurwehme war, wie gesagt, flüchtig aus dem offenen Vollzug und mittellos. Er ist auf diesem Fluchtweg mit dem Fahrrad nach Remagen gekommen aber ohne Geld. Und von irgendetwas musste er leben, und als es Nacht wurde oder als es dunkel wurde, kam er an dieser Villa vorbei und hat gesehen: Hier sind Arbeiten zugange, da wohnt niemand, das ist der geeignete Schlafplatz. Er hat dann dort geschlafen und wurde dann am späten Vormittag von dem ersten Opfer geweckt: „Mach, dass du hier raus kommst, ich ruf' die Polizei!“ und dann ging dem Zurwehme durch den Kopf – so schildert er es zumindest, eigentlich auch glaubhaft: Wer eine solche Villa kauft, hat Geld. Das hat er dann wohl auch verlangt, und der gute Herr Schröder hatte keine müde Mark bei sich. Er hatte wohl ein Handy dabei aber kein Geld. Und dann hat er ihn genötigt, würde ich mal sagen, ihm zu sagen, wo er wohnt, ob zuhause Geld ist, und dann klingelte das Handy. Und jetzt konnte Zurwehme ja nicht zulassen, dass sein Opfer telefoniert, also hat er sich des Handys bemächtigt und hat das Gespräch entgegengenommen, und am anderen Ende war die Frau des Herrn Schröder, die ihn animieren wollte, nach Hause zu kommen, weil das Essen auf dem Herd steht. Und Zurwehme hat dann gesagt: „Ja, es tut mir Leid, Ihr Mann ist nicht zu sprechen. Wo wohnen Sie denn? Ich komme bei Ihnen vorbei und erkläre Ihnen auch warum.“ Das wiederum war der Frau alles ein bisschen zu suspekt, sie hat dann im Krankenhaus angerufen, weil ihr Mann vorher einen längeren Krankenhausaufenthalt hatte. Im Krankenhaus war er nicht. Dann hat sie ihre Schwester angerufen und ihren Schwager angerufen, die waren in einem Restaurant in Remagen beim Essen, und sie hat denen von dem Anruf erzählt und dass der Mann nicht aufzutreiben ist. Daraufhin haben die zwei das Restaurant verlassen, getrennt voneinander, zuerst die Frau, der Mann hat noch bezahlt und ist dann auch zu der Schwäger bzw. zu der Schwester in die Wohnung. Und als die in die Wohnung kamen, war Zurwehme schon da. Er hat dann von der Frau Geld verlangt, er hat von den beiden Verwandten Geld verlangt, er hat auch Geld gefunden, er hat auch das Geld von den Leuten mitgenommen, er hat auch von dem Mann später auf der Flucht das Auto mitgenommen – er selbst sprach von 8.000 D-Mark an Münzgeld – und ist dann mit dem schweren Rucksack voller Geld mit dem Auto des Opfers nach Bonn gefahren und von dort aus mit der Bundesbahn weiter. Also der Grund war rein finanziell.





Publikumsbeitrag:

Herr Starke, ich beobachte die deutsche Juristerei schon mehr als dreißig Jahre. Wir haben schon verschiedene Strafrechtsreformen hinter uns, wir haben seit mehr als zwanzig Jahren den offenen Strafvollzug und viele von diesen Geschichten, die Sie erzählen, resultieren auch aus diesem offenen Strafvollzug. Heißt das grundsätzlich für mich, dass wir uns vor diesen Fällen, die Sie schildern, auch in Zukunft nicht schützen können?

Gerhard Starke:

Ja, also aus meiner Sicht, kann ich das nur bejahen. Wir haben ja ganz illust're Gäste hier. Wir können ja mal den Staatsanwalt fragen – oh, der ist gar nicht mehr da – aber da haben wir ja noch eine Staatsanwältin, die könnte vielleicht was dazu sagen.

Staatsanwältin:

Lebenslange Freiheitsstrafen – im Volksmund heißt das immer 15 Jahre. Es wird nach 15 Jahren überprüft, ob derjenige freigelassen werden kann und dazu werden Gutachten erstellt. Das heißt nicht automatisch, dass jemand nach diesen 15 Jahren entlassen wird. Erst wenn der Gutachter sagt: „Jawohl, wir können ihn entlassen!“, kommt er frei, genauso wird bei einer Sicherheitsverwahrung verfahren oder wenn jemand in der Psychiatrie einsitzt. Man kann den Leuten nur vor den Kopf blicken. Juristen können sich immer nur auf die Gutachten verlassen. Und wenn jemand entlassen wird, muss man zunächst einmal davon ausgehen, dass er bereit ist oder nichts mehr anstellt. Der Betreffende hat seine Strafe verbüsst, er ist nicht mehr gefährlich. Ein Restrisiko bleibt natürlich immer.

Publikumsbeitrag:

Das Restrisiko ist der Mensch und, wenn man die Geschichte der Kriminalität insgesamt einmal verfolgt, war das 1900 schon so; es wird sich also in der Richtung nichts ändern.

Staatsanwältin:

Das liegt nicht an den Gesetzen, das liegt am Menschen.

Gerhard Starke:

Antwort aus berufenem Munde! Gibt es weitere Fragen?

Publikumsbeitrag:

Ich hätte noch eine Frage an dich, Gerhard. Die Namen, die du angegeben hast … also Zurwehme, das ist klar, ist ein echter Name. Sind die übrigen Namen authentisch oder sind die verändert worden?

Gerhard Starke:

Sie wurden verändert. Im ersten Buch komplett und im zweiten Buch außer Zurwehme auch.

Publikumsbeitrag:

Beispiel: Der Fall Philipp Mißfelder (=> Homepage) aus Frankfurt – sind Sie jemals in eine ähnliche Situation gelangt? Können Sie das Ganze nachvollziehen?

Gerhard Starke:

Sie meinen das mit dem Industriellensohn und dem Herrn Gäfgen? (Anm.: Die Polizei hatte Magnus Gäfgen angedroht, ihm schwere Schmerzen zuzufügen, wenn er nicht den Aufenthaltsort des Kindes preisgebe. Daraufhin legte er ein Geständnis ab und führte die Beamten zum Versteck der Leiche.)

Publikumsbeitrag:

Genau.

Gerhard Starke:

Es gibt Dinge auf dieser Erde … ich behaupte, wir leben in einem Rechtsstaat und es ist mir auch daran gelegen, das nach außen zu vertreten. Ich kann mir also kein Urteil bilden über das, was dem Richter dort durch den Kopf gegangen ist. Ein Richter ist sich selbst gegenüber verantwortlich und sonst niemandem. Ich bin nur froh, dass nicht alles, was gesagt oder fabriziert wird, an das Gericht oder an einen Rechtsanwalt kommt. Ich erinnere mich an Geschichten, auch aus dem ersten Buch, wo ein Täter vor mir saß, der das Alter meines Vaters hatte. Er hatte auf einem Campingplatz ein Kind entführt, er hatte sich an diesem Kind vergangen, es mit einem Stein erschlagen, in einen Jutesack gepackt und in die Nister geworfen. Er saß da tagelang vor mir und hat kein Wort gesprochen. Je nach Fragestellung war er schweißgebadet und blickte immer auf den Boden und schüttelte den Kopf. Und irgendwann habe ich zu ihm gesagt: „Wenn du nicht so alt wärst, wie mein Vater ...“ Dann habe ich geschwiegen. Er wusste, was ich gemeint habe, und wenn er das seinem Rechtsanwalt erzählt hätte, dann hätte ich möglicherweise auch ein Gerichtsverfahren bekommen. Aber man kann die Frage ja mal ins Publikum stellen: Jetzt hat man einen … da sitzen, der das Kind entführt hat, und man ist der Hoffnung, dass das Kind noch lebt, und der gute Mann äußert sich nicht dazu. Wie soll man dann reagieren? Und ihm nur androhen, dass man das und das mit ihm macht ..., tja …

Publikumsbeitrag:

Das darfst du ja nicht …

Gerhard Starke:

Das ist es ja. Dann haben Sie den Kameraden ganz schnell strafversetzt. Das sind Dinge, die meiner Meinung nach in einem Rechtsstaat fehl am Platze sind. Aber wie gesagt, ich kann mir kein Urteil darüber erlauben, ich will mir auch keins erlauben, aber meine Gedanken sind schon in eine Richtung festgeschrieben. – Wer meldet sich zu Wort? – Ihr wollt alle nach Hause und das Gehörte verdauen ...

Moderator Winfried Glöckner (meinBUCHHAUS)

Marietta Glöckner (Inhaberin meinBUCHHAUS)


Publikumsbeitrag:

Hat es einen Grund, warum Sie das erste Buch in der Ich-Perspektive geschrieben haben und das zweite in der Er-Perspektive?

Gerhard Starke:

Nein – doch, es gibt wohl einen Grund. Ich war in meinem laienhaften Verständnis über das Buchschreiben oder die Autorentätigkeit in authentischen Dingen davon überzeugt, dass, wenn ich authentische Dinge schildere, ich diese aus meiner Sicht erzähle, ganz so, wie ich sie erlebt habe. Das war in dem ersten Buch auch seitens des Verlages so gewollt. Nachdem das Buch dann unterwegs war, kamen bei dem Verlag doch Gedanken auf, dass man es vielleicht ein bisschen ... Ich habe mich auch schwergetan damit, ich kann kein Buch schreiben und dann immer nur schreiben ich, ich, ich … In der Arbeit der Mordkommission ist der Ich eine verlorene Person. Man kann diese Dinge nur in Zusammenarbeit mit den Kollegen klären, das einzelne Individuum spielt da keine ausschlaggebende Rolle. Und so kam der Verlag auch auf die Idee, man könnte das ja auch mal in der sogenannten Erzählform bringen, und ich muss sagen, jetzt, seitdem das Buch 14 Tage draußen ist, höre ich nur Positives, was die Art der Schilderung anbetrifft.

Publikumsbeitrag:

Hilft Ihnen das ein Stück weit, das alles zu verarbeiten, indem Sie das so beschreiben? Ich meine, damit muss man ja leben.

Gerhard Starke:

Ich habe bei anderen Gelegenheiten gleicher Art schon einmal geäußert, dass ich seit meiner Pensionierung des öfteren morgens wachgeworden bin und meiner Frau gesagt habe: „Heute Nacht war ich wieder unterwegs.“ Nichts Konkretes, aber mit dem Kollegen oder mit dem Kollegen, mit dem Auto und so weiter. Seitdem ich das erste Buch geschrieben habe, ist das weg. Ich kann das nicht erklären, Psychologen vielleicht, ich weiß es nicht. Aber es ist wesentlich seltener geworden. Es ist nicht nur gut für meinen Kopf, sondern es ist auch gut für mein Inneres.

Publikumsbeitrag:

Aber es ist schon ein ganz schönes Päckchen, was Sie da mit sich herumschleppen müssen?

Gerhard Starke:

Na ja, jetzt ist ja der größte Teil schon zu Papier gebracht. Das kann man dann in der Aktentasche mit sich herumschleppen.

Publikumsbeitrag:

Wie geht man damit nach Hause zu seiner Familie und was macht man mit seiner Familie, wenn man gerade solche Fälle mit Kindern hat, wenn man eigene hat? Wie geht man damit um? Lässt man dann seine Töchter noch raus oder lässt man seinen Sohn noch raus?

Gerhard Starke:

Ich kann Ihnen sagen, wie das anfänglich war oder eigentlich war bis zum Schluss. Natürlich wusste die Familie, dass der Vater, der Mann, wieder unterwegs ist. Wenn ich dann nach Hause kam, war die Neugier bei drei weiblichen Familienmitgliedern natürlich entsprechend groß. Die Frauen wollten natürlich immer aus erster Hand wissen, was denn geschehen ist und wo ich denn gesteckt habe? Ich hab das immer so gehalten, nicht weil ich das wollte, sondern weil ich auch nicht über die Sache reden konnte, ich wollte ganz einfach meine Ruhe: „Schau morgen in die Zeitung, da steht es drin.“ So habe ich das eigentlich die ganzen Jahre beibehalten. Irgendwann später dann, was weiß ich, nach acht oder vierzehn Tagen, konnte ich auch darüber sprechen oder wenn der Täter festgenommen war, dann konnte man auch im Familienkreis darüber berichten, wobei ich dann immer versucht habe, die Kinder möglichst aus diesen Gesprächen herauszulassen.




Publikumsbeitrag:

Jetzt haben wir ja viel von den Tätern gehört, aber was ist mit den Opfern? Sie haben gesagt, die Familie ist auseinandergebrochen in dem zweiten Fall ist die Frau sogar gestorben, also was macht man mit den Opfern, wie werden die so betreut? Was geschieht für die?

Gerhard Starke:

Also ich kann also nur sagen, dass den Opfern Hilfe angeboten wird. Es gibt sogenannte soziale Ansprechpartner bei der Polizei, es gibt die Möglichkeiten der Weiterleitung von Arztadressen oder dergleichen mehr, caritative Einrichtungen, der Weisse Ring (=> Homepage) zum Beispiel, der sich kümmert, und die Leute können dieses Angebot annehmen oder sie können es nicht. Aber ich habe das sehr oft in Hauptverhandlungen beim Landgericht miterlebt, es dreht sich eigentlich alles um die armen Täter: schwere Kindheit, Vater Alkoholiker, Mutter Dirne, Schläge, und und und … und über die Opfer wird ganz ganz wenig gesprochen. Das ist zu bemängeln. Inwieweit das Geschriebene über die Opfer und das, was mit ihnen geschehen ist, in den Köpfen der Richter ist und bleibt, auch bei der Urteilsfindung, vermag ich nicht zu sagen.

Publikumsbeitrag:

Das wäre auch ein Buchthema!

Gerhard Starke:

Ja, natürlich. Immer wieder.

Anmerkung der Polizei in Koblenz:

Vielleicht noch zu der Frage, ob und was es gibt ... es gibt bei der Polizei Koblenz ein Zentrum „Polizeiliche Prävention“, dort gibt es seit zehn Jahren eine Opferschutzbeauftragte, eine Sozialarbeiterin, Frau Michaela Gasper, die, wenn solche Dinge passieren, auch die Kinder, zunächst betreut, aber sie kann immer nur den „ersten Angriff“ wie wir sagen, machen, und dann wird es weitergeleitet an Hilfsorganisationen und an Therapeuten, aber wir haben jetzt schon mehr als wir in der damaligen Zeit hatten, dass doch auch die Polizei direkt jemanden mitschickt in solchen Fällen und die Erstbetreuung auch durch diese Sozialarbeiterin stattfindet.


Das Ambiente des Kasino-Kellers


Publikumsbeitrag:

Was bewegt einen Menschen, diese Aufgabe zu übernehmen, und zur Mordkommission zu gehen und sich zu entscheiden, diese schwere Aufgabe zu übernehmen?

Gerhard Starke:

Ich war sechs Jahre bei der Schutzpolizei und kam mir da eigentlich irgendwie verloren vor: Familienstreitigkeiten, Schlägereien, Verkehrsunfall, da ein Hund überfahren, und überall war man also an der Front, und dann habe ich beschlossen, zur Kriminalpolizei zu wechseln, und im Rahmen dieser Ausbildung war ich dann auch bei der sogenannten Mordkommission und habe gesehen, wie dort ermittelt wird, mit welcher Nachhaltigkeit dort ermittelt wird, und das hat mich so begeistert, dass ich gesagt habe, da möchtest du mal mithelfen.

Publikumsbeitrag:

Warst du dir dessen bewusst, welche schwierige psychische Belastung du übernimmst? Warst du dir sicher, dass du das tragen kannst, dass du stark genug bist, damit umzugehen? Wie gehst du damit um, wenn du nach Hause kommst, deine Familie fragt, und du gehst ja dann in ein normales Leben zurück, und du trägst da ja irgendetwas immer mit.

Gerhard Starke:

Ja, ja, das ist richtig. Also, mir war, als ich dort mit meinem Dienst anfangen durfte, nicht bewusst, was da auf mich zukommt, welche schrecklichen Bilder auf mich zukommen, mit welchen Menschen ich da im Bezug auf Täter zu tun haben werde, aber es hat mir Spaß gemacht … Für die Ermittler ist die Arbeit mit den Leichen von kurzer Dauer. Das ist mal ein Tag und dann noch ein paar Stunden bei der Obduktion, und dann ist das für die Ermittler erledigt. Die Leute der Spurensicherung sind da wesentlich mehr gefordert als wir. Wir können natürlich die Bilder der Opfer nicht vergessen, weil wir die für die Ermittlungen brauchen. Ich will nicht sagen, wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich das nicht getan. Ich sage aber im Nachhinein, käme ich nochmal in die Versuchung, einen Beruf ergreifen zu müssen, ich würde es wieder tun, weil es aus meiner Sicht das Interessanteste ist, was man nur ermitteln kann und was man aus den Leuten herausholen kann. Ich habe immer gesagt, die Ermittlungen bei uns enden nicht an der Bettdecke, die enden aber auch nicht am Wertfach oder am Portemonnaie, oder am Sparbuch. Zufrieden?

Publikumsbeitrag:

Ich bewundere das und ich bin dankbar, dass es Menschen in unserer Gesellschaft gibt, die diese Aufgabe übernehmen. (…) Letzte Frage: Wir haben ja diesen typischen Indizienprozess. Aufgrund dieses Indizienprozesses wird jetzt der Täter verurteilt. Bis es dann soweit kommt, sind ja im Vorfeld, du hast das gerade geschildert, sehr viele Diskussionen im Gange. Der Kriminalbeamte hat seine Beweise und reiht die Beweise aneinander. Trotzdem kann es manchmal sein, dass das Bild nicht schlüssig ist. Was tut er nun in so einem Fall? Lässt er es einfach laufen – als Indizienprozess?

Gerhard Starke:

Sicher. – Es ist so, dass es Situationen oder Verbrechen gibt, die man klärt, indem man von dem Täter ein Geständnis bekommt. Und wenn ein Täter sich nun querstellt und nichts sagt, dann ist das sein gutes Recht, und dann muss man versuchen, alles zusammenzutragen, was zur Tatklärung führt. Im ersten Buch ist eine Geschichte mit einer fast total verbrannten Frau, die bei Rennerod gefunden wurde, und der mutmaßliche Täter hat sich also zu der Sache nicht eingelassen. Wir haben allerdings in seinen Unterlagen Belege gefunden, die für eine Täterschaft sprechen, und wir haben in seinem Keller ein Telefonkabel gefunden, das mit Schnittstellengleichheit zu einem Kabel am Tatort führte, also das gab einen reinen Indizienprozess. Das war übrigens auch sehr anstrengend für mich, weil ich die meisten Ermittlungen geführt habe, es waren 49 Verhandlungstage, 48 Verhandlungstage war ich als Zeuge vor Gericht, weil der Angeklagte auch in der Gerichtsverhandlung nichts ausgesagt hatte, und dann kam es zur Urteilsverkündung, einer Urteilsverkündung, die ich wahrscheinlich im ganzen Leben nicht vergessen werde: Der Täter wurde wegen Brandstiftung freigesprochen. Der Täter hat er schon himmelhochjauchzend triumphiert, aber dann hat der Richter gesagt: Und er wird wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das sind solche Dinge. Wie gesagt, ein reiner Indizienprozess, aber wo nichts ist, muss unheimlich viel getan werden. Wenn ich einen Täter da habe, der sagt, ja, ich sehe ein, ich habe einen Fehler gemacht, ich war's, dann ist das Ding schnell vom Tisch, und wenn das nicht so ist, dann muss halt eben gearbeitet werden.


Ein Verkaufstisch lud zum Erwerb der Bücher ein


Publikumsbeitrag:

Vielleicht darf ich abschließend noch eine Frage zu der literarischen Tradition stellen, in der Sie stehen. Sie sind ja nun hier als Autor aufgetreten, in Zusammenarbeit mit Herrn Kloft, der leider heute Abend nicht hier sein kann. Ihr Buch ist ja nun kein klassischer Krimi, wie wir das kennen, das sind keine Kriminalstories, wie ein Sebastian Fitzek (=> Homepage) sie schreibt oder wie andere berühmte Krimiautoren das machen, das steht eher in der Tradition, die bei Conan Doyle mit Sherlock Holmes anfängt, mit Watson, der dann die Berichte macht von den Fällen. Und ich habe manches Mal, wenn Sie vorgelesen haben, wenn Sie am Tatort stehen und sich zur geistigen Ordnung rufen und sagen „Ich muss mich jetzt von den Emotionen frei machen, ich muss nur die Fakten sehen!“ an den Holmes erinnert, der auch immer wieder sagt „Weg mit den Gefühlen und hin zu den Fakten!“, aber am meisten hat mich das dann doch erinnert an die aktuellen Werke von Ferdinand von Schirach (=> Homepage), und ich denke, dass Sie da in einer direkten Verwandtschaft stehen. Meine Frage ist jetzt: Haben Sie Schirach, der ja als Strafverteidiger aus dem juristischen Bereich kommt – ich habe gehört, wir haben auch einige Juristen heute Abend hier – der das Ganze aus der Sicht des Anwalts beleuchtet, des Strafverteidigers beleuchtet, haben Sie diese Werke vorher gekannt? Haben Sie sich in irgendeiner Weise an diesen Werken, die ja nun sehr populär sind – Schirach hat ja mehrere Preise abgeräumt, orientiert oder war das für Sie überhaupt nicht relevant? Nach welcher Methode sind Sie vorgegangen beim Schreiben?

Gerhard Starke:

Also, ich habe mich an niemandem orientiert, ganz einfach deswegen, weil ich nach der Pensionierung eigentlich viel zu faul war, um irgendetwas zu schreiben, geschweige denn, um irgendwelche Kriminalromane zu lesen oder überhaupt Bücher zu lesen. Ich musste in meiner beruflichen Tätigkeit so viele Akten lesen, dass ich da im Nachhinein gar kein Interesse daran hatte. Das kam alles nur zustande durch einen Redakteur der Westerwälder Zeitung, der einen Bericht oder eine Serie über Tötungsdelikte im Westerwald schreiben wollte. Da hat man ihn an mich verwiesen. Gut, er hatte letztlich keine Zeit, aufgrund anderer Aufgaben, und dann kam aber sein Spruch: „Aber ein Studienfreund von mir, der Christoph Kloft aus Kölbingen, ist Journalist und Schriftsteller, mit dem habe ich mich über das, was Sie gearbeitet haben, was Sie erlebt haben, unterhalten, und der möchte gerne mit Ihnen ein Buch schreiben.“ Da habe ich gesagt: „Das wird ja als schöner ...“ Immer wieder was Neues! So kam es also, dass ich mich mit diesem Christoph Kloft zusammengesetzt habe. Er hat mich zuhause besucht. Er hat dann nur da gesessen und wollte mal wissen, was ich so in meiner Dienstzeit gemacht habe, und dann stand da pausenlos der Mund offen, die Augen waren aufgerissen. Dann hat er gesagt, das müssen wir unbedingt zu Papier bringen. Dann habe ich gesagt: „Kannst du mir mal erzählen, wie man so etwas macht?“ Ich habe keine Ahnung davon, und, wie gesagt, ich hatte mich gedanklich auch nie mit so etwas beschäftigt. Und dann hat der gesagt: „Schreib du mal, was du noch weißt, und ich guck dann mal, was wir daraus machen.“ Und so haben wir das gehandhabt. Ich bin kein Literat, die literarische Aufarbeitung in den Büchern stammt von Christoph. Ich habe die Fakten geliefert und kann nur sagen, dass das, was in den Büchern steht, sich so zugetragen hat, wie es da niedergeschrieben ist. Und dann wurde ich plötzlich Autor … Wahnsinn!

Publikumsbeitrag:

Bedurfte es einer Genehmigung des Dienstherrn, um solche Bücher zu schreiben?

Gerhard Starke:

Also, der ehemalige Polizeipräsident von Koblenz ist ein guter Freund. Ich habe ihn gefragt, wie das aussieht, das liegt also an. Brauche ich da eine Aussagegenehmigung? Die hat er mir dann gegeben. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich nur von geklärten Fällen schreibe, es gibt auch ungeklärte, so ehrlich muss man sein, zwar nicht viele, aber es gibt welche, und damit war das soweit abgehandelt. Ich habe noch bei der Staatsanwaltschaft angefragt. Da kam dann das Schreiben von dem leitenden Oberstaatsanwalt mit dem Text zurück: Ich wäre nie Mitglied in seiner Behörde gewesen, deswegen habe er damit nichts zu tun. Und so war also die Genehmigung da.

Ergänzung:

Es gibt nach dem Beamtenrecht die Frage nach der Nebentätigkeit. Die schriftstellerische Tätigkeit ist anzeigepflichtig aber nicht genehmigungspflichtig. Wenn man also etwas schreibt und verrät dabei keine Dienstgeheimnisse, kann man dafür nicht belangt werden.

Gerhard Starke:

Wir haben zwar mittlerweile einen neuen Polizeipräsidenten, aber ihn habe ich nicht gefragt. Das Wort des Vorgängers ist für mich gültig. – Ich schaue in die Runde, keiner will mich mehr löchern? Dann bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit, für die schönen Fragen und wer noch ein Buch erwerben will, ich bin noch ein wenig hier und werde das auf Wunsch signieren. Ansonsten wünsche ich allen ein schönes Wochenende mit schönem Grillwetter, da kann nichts passieren.
 
Das Team von meinBUCHHAUS

Gerhard Starke (Zw.v.l.) mit dem Team von meinBUCHHAUS


Der Zugang zum Kasino-Keller von außen - ein Geheimtipp!


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